From fd4ed63297a8ad73d941c5e86dad4c606fb977e8 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: =?UTF-8?q?Daniel=20He=C3=9Fe?= Date: Fri, 13 May 2022 21:23:30 +0200 Subject: [PATCH] Updated README.md Added LICENSE.md --- LICENSE.md | 266 +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ README.md | 8 +- 2 files changed, 273 insertions(+), 1 deletion(-) create mode 100644 LICENSE.md diff --git a/LICENSE.md b/LICENSE.md new file mode 100644 index 00000000..a29ba4d8 --- /dev/null +++ b/LICENSE.md @@ -0,0 +1,266 @@ +All contents are licensed under the GothicMOD-License, unless otherwise stated. + +> Lizenz für die nichtkommerzielle Nutzung von Modifikationen +> (GothicMOD Lizenz) +> +> Version 1.0 - April 2004 +> Copyright (c) 2004 Pluto 13 GmbH (Piranha Bytes) + + +# Präambel + +Ziel der Lizenzierung eines Werkes unter der GothicMOD Lizenz ist es, die +Verwendung von Inhalten zum Zwecke der unentgeltlichen und nichtkommerziellen +Nutzung von Modifikationen zu ermöglichen. Die Lizenz richtet sich an +diejenigen, die ihre urheberrechtlich geschützten Leistungen zum Zwecke der +unentgeltlichen und nichtkommerziellen Nutzung von Modifikationen zur Verfügung +stellen wollen, ohne dass für einzelne Nutzungen oder Änderungen gesondert +Rechte eingeholt werden müssen. + +Durch die GothicMOD Lizenz werden dem Lizenznehmer die Nutzungsrechte für alle +bekannten Nutzungsarten eingeräumt und auch die Bearbeitung des Werkes in jeder +beliebigen Form gestattet. Die ideellen Interessen der Urheber am Werk werden +von der Lizenz dabei beachtet, denn es ist eines der Ziele der Lizenz, die +kreativen Leistungen der Urheber und anderen Leistungsschutzberechtigten in +angemessener Weise anzuerkennen und ihre geistigen Belange zu schützen. Der +Urheber soll mit seinem Werk in Verbindung gebracht werden, indem sein Name +genannt wird oder - für den Fall, dass das Werk bearbeitet wurde - ein +angemessener Hinweis auf ihn erfolgt. + +Die GothicMOD Lizenz schützt die Lizenzgeber davor, dass Lizenznehmer die +Nutzung des Werkes - auch in bearbeiteter Form - nachträglich beschränken +können. Dazu dient der "Copyleft"-Effekt, der gewährleistet, dass ein Werk, +welches dieser Lizenz unterstellt wurde, sowie alle darauf beruhenden +Bearbeitungen nur gemäß den Bestimmungen dieser Lizenz genutzt werden dürfen. + + +# 1. Abschluss der Lizenz + +## (a) +Dieser Lizenztext stellt ein Angebot auf Abschluss eines Lizenzvertrages + unter den nachfolgenden Bedingungen dar. Das Angebot richtet sich an + jedermann. Der Lizenzvertrag kommt durch die Ausübung der in Ziffer 2 und 3 + genannten Rechte zustande, insbesondere durch die Vervielfältigung oder + Verbreitung des Werkes. Der Erwerber dieser Rechte wird im Folgenden als + Lizenznehmer bezeichnet. + +## (b) +Für eine bloße Benutzung des Werkes muss dieser Lizenzvertrag nicht + abgeschlossen werden. Dies gilt auch für Befugnisse zur Nutzung des Werkes, + die sich aus einer gesetzlichen Beschränkung des Urheberrechts ergeben, + etwa für das Anfertigen einer Sicherungskopie oder für die Weitergabe eines + rechtmäßig erworbenen Vervielfältigungsstückes. + +# 2. Nutzungsrechte + +## (a) +Der Lizenznehmer erwirbt mit Abschluss der Lizenz das zeitlich und räumlich + unbeschränkte Recht, das unveränderte Werk in unentgeltlicher und + nichtkommerzieller Form zu nutzen. Dies beinhaltet das Recht, das Werk in + digitaler und analoger Form, online und offline, körperlich und + unkörperlich zu verwenden. Die Nutzung zu anderen Zwecken, insbesondere zur + entgeltlichen Verwendung oder Weitergabe, wird durch diese Lizenz nicht + gestattet. Die Nutzungserlaubnis erfolgt lizenzgebührenfrei. + +## (b) +Zur Nutzung wird insbesondere das Recht eingeräumt, das Werk zu + vervielfältigen, zu verbreiten, zum Download bereitzuhalten oder in anderer + Weise öffentlich zugänglich zu machen, vorzutragen, aufzuführen oder in + anderer Form öffentlich wiederzugeben. + +## (c) +Wer das Werk nutzt, darf von anderen Lizenznehmern keine Lizenzgebühren + oder sonstige Forderungen für das Werk verlangen. + +## (d) +Die durch diese Lizenz erworbenen Nutzungsrechte dürfen nicht an Dritte + weiterübertragen werden. Dritte können die Nutzungsrechte durch den + Abschluss dieser Lizenz nur direkt von den Urhebern oder sonstigen Inhabern + der ausschließlichen Nutzungsrechte erwerben. Dafür genügt es, dass Dritte + das Werk mit dieser Lizenz von einer beliebigen Person erhalten und gemäß + Ziffer 1 den Lizenzvertrag abschließen. + +## (e) +Der Lizenzgeber räumt mit Veröffentlichung seines Werks den Firmen Pluto 13 + GmbH, Essen, Deutschland und JoWood Productions AG, Österreich das + gemeinsame und zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die Rechte an + seinem Werk unter Nennung seines Namens einzeln oder gemeinsam mit anderen + Werken zu nutzen, dies abweichend von Ziffer 2 (a) auch in entgeltlicher + Form. Pluto 13 GmbH und JoWood werden für die Veröffentlichung jedoch keine + Lizenzgebühren für das Werk verlangen, außer dies wird mit dem jeweiligen + Lizenzgeber im Einzelnen vereinbart. Die Einräumung eines zu Ziffer 2 (e) + ähnlichen Rechts an andere Parteien als die beiden genannten ist + ausgeschlossen. + +# 3. Bearbeitungsrecht + +## (a) +Der Lizenznehmer hat das Recht, das Werk zu bearbeiten und das bearbeitete + Werk nach Maßgabe der Ziffer 2 zu nutzen. Dies umfasst die Befugnis das + Werk zu kürzen, neue Bestandteile hinzuzufügen, Teile des Werkes + auszutauschen oder es auf andere Weise zu verändern. Das Werk darf in einen + anderen Kontext gestellt und seine Aussagen inhaltlich verändert werden. + +## (b) +Veränderungen dürfen die geistigen oder persönlichen Interessen der Urheber + nicht beeinträchtigen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass durch die + Lizenzierung unter dieser Lizenz auch substantielle Veränderungen des + Werkes bewusst in Kauf genommen werden, da die Freiheit zur Veränderung des + Werkes eines der Hauptziele dieser Lizenz ist. + +## (c) +Bei einer Bearbeitung des Werkes muss sein Titel verändert werden. Der + Titel des Werkes darf nicht verändert werden, wenn das Werk ansonsten + inhaltlich unverändert genutzt wird. + +## (d) +Es wird empfohlen, für jede Bearbeitung des Werkes einen Urhebervermerk zu + den bereits bestehenden Vermerken hinzuzufügen. + +# 4. Freigabe von Bearbeitungen und verwandten Schutzrechten ("Copyleft") + +## (a) +Wer bei der Bearbeitung des Werkes ein Urheberrecht erwirbt, muss dieses + Recht den Bestimmungen dieser Lizenz unterstellen, wenn er das bearbeitete + Werk verbreitet, zum Download bereithält oder in anderer Weise öffentlich + zugänglich macht, vorträgt, aufführt oder in anderer Form öffentlich + wiedergibt. + +## (b) +Eine Bearbeitung in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn das unveränderte + Werk +- mit einem anderen selbständigen Werk verbunden wird. Dies gilt auch dann, wenn die verbundenen Werke als ein Gesamtwerk genutzt werden; +- in eine Datenbank oder ein sonstiges Sammelwerk eingefügt wird; +- eine Datenbank oder ein sonstiges Sammelwerk ist und weitere Elemente eingefügt werden. + + In diesen Fällen muss ein deutlicher Hinweis darauf erfolgen, welche Teile + des Gesamtwerkes oder Sammelwerkes dieser Lizenz unterstehen. + +## (c) +Ein selbständiges Werk ist ein Werk, das alleine in sinnvoller Weise + genutzt werden kann oder das von der Verkehrsanschauung als selbständiges + Werk angesehen wird. + +## (d) +Wer bei der Nutzung oder Bearbeitung des Werkes ein verwandtes Schutzrecht + erwirbt, zum Beispiel ein Datenbankherstellerrecht oder ein Recht an einer + Interpretation des Werkes, muss dieses Recht den Bestimmungen dieser Lizenz + unterstellen, wenn er das Werk verbreitet, zum Download bereithält oder in + anderer Weise öffentlich zugänglich macht, vorträgt, aufführt oder in + anderer Form öffentlich wiedergibt und das verwandte Schutzrecht für diese + Nutzungen erforderlich ist. + +# 5. Namensnennung + +## (a) +Wird das Werk in unveränderter Form verbreitet, zum Download bereitgehalten + oder in anderer Weise öffentlich zugänglich gemacht, vorgetragen, + aufgeführt oder in anderer Form öffentlich wiedergegeben, müssen + Namensnennungen von Urhebern und Interpreten in der vorgefundenen Art und + Weise übernommen werden. Die Namensnennung hat dann in einer angemessenen + und für die jeweilige Nutzungsart üblichen Form zu erfolgen. + +## (b) +Wird das Werk in inhaltlich veränderter Form verbreitet, zum Download + bereitgehalten oder in anderer Weise öffentlich zugänglich gemacht, + vorgetragen, aufgeführt oder in anderer Form öffentlich wiedergegeben, darf + keine Namensnennung von Urhebern oder Interpreten ohne deren ausdrückliche + Zustimmung erfolgen. Übersetzungen gelten als inhaltliche Veränderung in + diesem Sinne. Bei bloß formalen Änderungen muss die Namensnennung + entsprechend der Nutzung in unveränderter Form erfolgen. + Rechtschreibkorrekturen, Formatierungen oder Digitalisierungen sind im + Regelfall als bloß formale Änderungen anzusehen. + +## (c) +Dürfen Urheber oder Interpreten wegen einer inhaltlichen Veränderung des + Werkes nicht genannt werden, muss bei jeder Nutzung des Werkes ein Hinweis + auf die Urheber oder Interpreten des ursprünglichen Werkes in angemessener + Form erfolgen. Ein Hinweis in angemessener Form ist jedenfalls dann + gegeben, wenn in die Namensnennung mit dem Zusatz "basierend auf einem Werk + von" erfolgt. + +## (d) +Die vorstehenden Ausführungen zur Namensnennung gelten entsprechend für die + Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte, sofern diese im Zusammenhang + mit dem Werk genannt werden. + +# 6. Sonstige Verpflichtungen + +## (a) +Bei einer Nutzung in körperlicher Form muss eine Kopie dieser Lizenz + beigefügt oder eine Internetadresse angegeben werden, bei der der + Lizenztext dauerhaft abrufbar ist. Bei unkörperlicher Wiedergabe des Werkes + darf eine Wiedergabe der Lizenz unterbleiben, wenn dies untunlich ist. Dies + kann der Fall sein bei Vorträgen und Aufführungen, sowie Fernseh- und + Rundfunksendungen. + +## (b) +Hinweise auf die Geltung dieser Lizenz und Urheberrechtsvermerke dürfen + nicht verändert oder gelöscht werden. Wo ein solcher Hinweis nach der + konkreten Art der Nutzung unzumutbar ist, kann er unterbleiben, so etwa in + Rundfunksendungen, die nur terrestrisch, via Kabel oder Satellit übertragen + werden oder bei der Nutzung des Werkes in der Fernsehwerbung. + +## (c) +Die Nutzung des Werkes darf nicht von der Erfüllung von Verpflichtungen + abhängig gemacht werden, die nicht in dieser Lizenz genannt sind. + +## (d) +Wer im Zusammenhang mit der Nutzung des Werkes sonstige Schutzrechte + erwirbt, insbesondere Patente, Marken, Geschmacksmuster und + Gebrauchsmuster, darf mittels dieser Schutzrechte keine zusätzlichen + Verpflichtungen für die Nutzung des Werkes aufstellen. So ist es etwa nicht + zulässig, für eine fortentwickelte Version des Werkes ein Patent anzumelden + und für die Nutzung des fortentwickelten Werkes mittels der Patentlizenz + Bedingungen aufzustellen, die über die Bedingungen dieser Lizenz + hinausgehen. + +# 7. Beendigung der Rechte bei Zuwiderhandlung + +## (a) +Jede Verletzung der Verpflichtungen aus dieser Lizenz beendet automatisch + die Nutzungsrechte des Zuwiderhandelnden. + +## (b) +Die Nutzungsrechte Dritter, die das Werk oder Rechte an dem Werk von dem + Zuwiderhandelnden erworben haben, bestehen weiter. + +# 8. Haftung und Gewährleistung + +## (a) +Die Haftung der Lizenzgeber ist auf das arglistige Verschweigen von + Rechtsmängeln beschränkt. + +## (b) +Dieser Haftungshinweis bezieht sich ausschließlich auf die Einräumung von + Rechten durch diese Lizenz. Die Haftung und Gewährleistung für andere + Leistungen, etwa die Verbreitung von Werkstücken, richtet sich nach den + gesetzlichen Bestimmungen oder individuellen Vereinbarungen. + +# 9. Neue Versionen dieser Lizenz + +Die Pluto 13 GmbH kann diese Lizenz aktualisieren, soweit eine Veränderung der +rechtlichen oder tatsächlichen Umstände dies erfordert. Der Lizenzgeber +überlässt der Pluto13 GmbH die Bestimmung des Inhalts künftiger Versionen +dieser Lizenz. Die Bestimmung erfolgt durch öffentliche Bekanntgabe des +Lizenztextes. Künftige Versionen müssen den Grundprinzipien dieser Lizenz +entsprechen. Soweit ein Werk nicht ausdrücklich einer bestimmten Version dieser +Lizenz unterstellt ist, gilt die jeweils aktuellste Version. + +### Anhang: Wie unterstelle ich ein Werk der GothicMOD Lizenz? + +Um ein Werk nach den Bestimmungen dieser Lizenz zur freien Nutzung durch +jedermann zur Verfügung zu stellen, muss dem Werk der folgende Hinweis in gut +wahrnehmbarer Weise beigefügt werden. Es wird darüber hinaus empfohlen, einen +Urhebervermerk aufzunehmen, der das Jahr der ersten Veröffentlichung sowie den +Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte (Name oder allgemein verständliche +Abkürzung) enthält. + + Copyright (c) 20[jj] [Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte]. + Dieses Werk kann durch jedermann in nichtkommerzieller Form + gemäß den Bestimmungen der GothicMOD Lizenz genutzt werden. + Die Lizenzbedingungen können unter http://www.gothic2.de/mod + oder unter http://www.piranha-bytes.com/mod abgerufen werden. + + + diff --git a/README.md b/README.md index b5823392..f0fe1f9f 100644 --- a/README.md +++ b/README.md @@ -1,3 +1,9 @@ # Mahlendur-Gothic -Git-Repo zu DGvM (alle Entwicklungsteile) \ No newline at end of file +All the works of nature... Sorry, "Das Geheimnis von Mahlendur". + +# Folder _work +...contains all game data, which are needed to compile the mod. A working Gothic-2-Installation with Modkit is necessary. + +# Folder miranda +...contains all dialog data, based on "Miranda DialogCreator". A working installation of MDC is necessary to translate.